Kommrum e.V. möchte Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) werden.
Das KommRum e.V. hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen und sich freiwillig verpflichtet, zehn grundlegende Informationspunkte über ihre Organisation der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ein Ziel der Initiative ist es, einheitliche Angaben zu Satzung, Namen der Entscheidungsträger, Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur der Organisationen zu veröffentlichen.
Hier finden Sie unseren letzten Freistellungsbescheid.
Vorstand: Michael Webers
Stellvertretende Vorständin: Katja Schoenmakers
Aufsichtsratmitglieder: siehe Tätigkeitsbericht, S. 1.
Die ehrenamtliche Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein. Hier haben alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit, mittels demokratischer Entscheidungen grundsätzliche Fragen des Vereinslebens aktiv mitzubestimmen.
Unser Verein hält in der Regel zweimal jährlich eine Mitgliederversammlung ab. In dieser werden den Vereinsmitgliedern alle relevanten Informationen zu Projekten, Maßnahmen und Mittelverwendungen (Jahresbericht und Jahresabschluss) bereitgestellt.
Vorstand: 1
Stellvertretende Vorständin: 1
Hauptamtliche Mitarbeitende: 76
Geringfügig Beschäftigte: 33
(Stand Januar 2026)
Die Einnahmen setzen sich aus Entgelten der Eingliederungshilfe, Tagessätzen, Zuwendungen und Spenden zusammen. Unter Punkt 8. befindet sich eine Übersicht.
Die Ausgaben bestehen im Wesentlichen aus Personalkosten sowie sonstigen Kosten, wie Raumkosten, Versicherungsbeiträgen, Investitionen, Geschäfts- und Verwaltungskosten und anderen Aufwendungen.
KommRum e.V. ist Mitgliedsorganisation des PARITÄTISCHEN Berlin.
KommRum e.V. ist Mitglied in folgenden Fachverbänden:
DGSP Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie e. V.
Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V.
Die Entgelte des Landes Berlin (Eingliederungshilfe) und Zuwendungen der Bezirksämter für die Kontakt- und Beratungsstellen machen mehr als 10% unserer gesamten Jahreseinnahmen aus. Es gibt keine weiteren juristischen oder natürlichen Personen, deren jährliche Zuwendung zehn Prozent der Jahreseinnahmen übersteigt.
Letzte Aktualisierung: 30.09.2026